Vermittlung · Frankfurt & Rhein-Main
Stellen Sie Ihr Vorhaben zusammen. Den Betrieb dazu suchen wir.
Module wählen, Richtrahmen sehen, Anfrage senden. Wir vermitteln an genau einen geprüften Betrieb aus der Region und nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden.
- Neun sperrende Nachweise. Fehlt einer, vermitteln wir nicht – auch nicht mit Hinweis.
- Eine Anfrage, ein Betrieb. Ihre Angaben gehen nicht an einen Verteiler.
- Ohne Vermittlungsgebühr. Sie zahlen den Betrieb, nicht uns.
Vier Halte
Wo unsere Arbeit endet und die des Betriebs beginnt
Wir schreiben aus und geben weiter. Gebaut, geschrieben und verantwortet wird von dem Betrieb, den wir Ihnen nennen.
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01
Sie stellen zusammen
Module wählen oder frei beschreiben. Der Richtrahmen entsteht dabei mit – Sie müssen nichts ausrechnen.
Sie -
02
Ausschreibung läuft
Wir laden die Betriebe ein, die die Gruppe abdecken, in Ihrer Zone arbeiten und alle neun sperrenden Nachweise gültig hinterlegt haben. Jeder bietet für sich.
Code Kollektiv -
03
Zuschlag
Nach der Bietfrist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Der Betrieb mit dem Zuschlag wird namentlich benannt. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab. Ab hier läuft der Vertrag zwischen Ihnen und ihm – nicht über uns.
Betrieb -
04
Übergabe an Sie
Zugänge, Quelltext und Rechte gehören Ihnen. Wir bleiben erreichbar, solange der Auftrag läuft.
Betrieb
Der Baukasten
Wählen Sie, was dazugehört
Jedes Modul trägt eine Spanne, keinen Preis. Was Sie wählen, steht in der Zusammenstellung und geht so in die Anfrage.
Automatisieren
Arbeit, die niemand mehr von Hand machen muss
Die meisten Betriebe haben zwei oder drei Abläufe, die jede Woche Stunden kosten und sich vollständig beschreiben lassen. Genau die lohnen sich zuerst – nicht das Große.
Wo die Grenze liegt: Ein Assistent auf Ihren eigenen Daten beantwortet Fragen zu Ihren Unterlagen. Er trifft keine Entscheidungen, für die jemand haftet, und er ersetzt keine Prüfung. Betriebe, die das anders darstellen, vermitteln wir nicht.
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Ablauf aufnehmen
Ein Vorgang wird Schritt für Schritt festgehalten – wer was womit macht. Ohne das ist jede Automatisierung geraten.
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Systeme verbinden
Warenwirtschaft, Buchhaltung, Kalender, Postfach. Zwei Systeme, die einander kennen, sparen mehr als jedes dritte Werkzeug.
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Assistent auf eigenen Daten
Antworten aus Ihren Unterlagen, mit Fundstelle. Läuft auf Ihrer Infrastruktur oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl – das entscheiden Sie, nicht der Betrieb.
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Betrieb und Nachbesserung
Automatisierung, die niemand pflegt, hört nach dem ersten Sonderfall auf zu funktionieren. Deshalb gibt es sie hier auch als laufende Leistung.
Bevor wir vermitteln
Neun Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb an Ihrem Vorhaben arbeitet
Wir vermitteln nicht an jeden. Von den fünfzehn Unterlagen, die wir verlangen, sind neun sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.
15Nachweise verlangt 9davon sperrend
- sperrtGewerbeanmeldung (§ 14 GewO)
- sperrtBerufs- oder Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadendeckung
- sperrtErklärung zur Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG)
Geprüft werden Unterlagen, kein fertiger Quelltext. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb angemeldet und versichert ist, ob er Werkleistung statt Personalgestellung anbietet (§ 1 AÜG) und ob er einen Auftragsverarbeitungsvertrag vorlegen kann – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag programmiert. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.
Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.
Ihre Wertung
Wonach soll gewertet werden?
Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.
Bei Ausgewogen heißt das:
Anfrage
Ihre Anfrage
Je genauer Sie Stand, Umfang und Zeitrahmen beschreiben, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nach dem Gespräch nennt.
Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern
Anfrage ist eingegangen
Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen Betrieb weiter, den wir Ihnen namentlich nennen. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.
Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Ihren Vermittlungsauftrag können Sie 14 Tage lang widerrufen – Widerrufsbelehrung.
Gut zu wissen
Drei Dinge, die in diesem Gewerk anders sind
Nicht Kleingedrucktes, sondern das, was den Unterschied zwischen einem sauberen und einem angreifbaren Auftrag ausmacht.
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Es ist meistens kein Handwerk – aber nicht immer
Websites, Shops, Software, Sichtbarkeit und Automatisierung stehen in keiner Anlage der Handwerksordnung. Die Begriffe „Software“, „Webdesign“, „Programmierung“ und „SEO“ kommen dort nicht vor. Das ist ein freies Gewerbe: Anzeige beim Gewerbeamt, keine Handwerksrolle, keine Meisterpflicht.
Sobald jemand aber IT- oder Kommunikationsanlagen anschließt, greift der Informationstechniker – ein zulassungspflichtiges Handwerk. Wer nur Kabel im Gebäude verlegt, ohne anzuschließen, fällt unter den Kabelverleger im Hochbau (handwerksähnlich, zulassungsfrei).
Für Sie heißt das: Wir fragen die Handwerksrolle nur dort ab, wo sie gebraucht wird. Ein Betrieb ohne Eintrag bleibt für Websites und Automatisierung voll vermittelbar.
§ 14 GewO · HwO Anlage A Nr. 19 · HwO Anlage B Abschnitt 2 Nr. 16 -
Wir vermitteln Leistung, nicht Personal
In der IT sitzt ein Entwickler oft wochenlang im Team des Kunden und nimmt dessen Weisungen entgegen. Das ist Arbeitnehmerüberlassung und ohne Erlaubnis rechtswidrig – mit der Folge, dass ein Arbeitsverhältnis beim Kunden fingiert wird. Bei Umzug oder Reinigung stellt sich diese Frage nie.
Deshalb vermitteln wir ausschließlich Werk- oder Dienstleistungen mit eigener Leistungsverantwortung des Betriebs. Im Anfrageformular fragen wir, wo gearbeitet werden soll. „Beim Kunden vor Ort“ ist kein Ausschluss – es muss nur vorher auf dem Tisch liegen.
§ 1 Abs. 1 AÜG -
Wer Ihre Website betreut, verarbeitet Daten für Sie
Gegenüber uns ist der Betrieb eigenverantwortlich – wie bei allen unseren Marken. Danach wird es anders: Wer Ihre Website baut, hostet oder pflegt, verarbeitet die Daten Ihrer Besucher in Ihrem Auftrag. Zwischen Ihnen und dem Betrieb braucht es dann einen Auftragsverarbeitungsvertrag – nicht zwischen uns und ihm.
Damit Sie nicht in diese Lücke laufen, ist ein vorlagefähiges Muster bei uns ein sperrender Nachweis. Ein Betrieb, der keines hat, bringt Sie in einen Rechtsverstoß, den Sie zu verantworten hätten.
Art. 28 DSGVO · Art. 32 DSGVO
Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird
Warum nennen Sie Spannen statt Preisen?
Weil derselbe Satz sehr verschiedene Aufträge meinen kann. „Wir brauchen einen Shop“ trägt zwischen vier und sechzig Arbeitstagen, je nach Anzahl der Artikel, Anbindung an die Warenwirtschaft und Zahlungsarten. Eine einzelne Zahl wäre in beiden Richtungen falsch. Die Spanne sagt Ihnen, in welcher Größenordnung Sie denken müssen; verbindlich wird das Angebot des Betriebs.
Können Sie mir Platz 1 bei Google zusagen?
Nein – und kein Betrieb, der ehrlich arbeitet, kann das. Die Position einer Website wird von einem fremden System bestimmt, dessen Regeln sich ohne Ankündigung ändern. Wer eine Platzierung zusagt, macht eine Aussage über etwas, das er nicht steuert. Wir vermitteln solche Betriebe nicht, und auf dieser Seite steht keine solche Zusage.
Was kostet die Vermittlung?
Für Sie nichts. Sie zahlen den Betrieb, nicht uns. Der Vertrag über die Leistung kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande; Rechnung und Gewährleistung kommen von dort.
Gehört mir am Ende der Quelltext?
Das gehört in den Vertrag mit dem Betrieb, und wir empfehlen ausdrücklich, es dort zu regeln. Üblich und sinnvoll ist: Sie erhalten die Nutzungsrechte am erstellten Werk sowie alle Zugänge. Bei eingesetzter fremder Software (Systeme, Erweiterungen, Schriften) gelten deren Lizenzen weiter – das lässt sich nicht wegvereinbaren, und ein Betrieb, der Gegenteiliges verspricht, sollte Sie stutzig machen.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was Sie anbieten und wie groß Sie sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher und kennt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ob es Sie trifft, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht für Sie beantworten. Wir führen die Nachrüstung als eigenes Modul, damit sie kalkulierbar ist, wenn die Antwort „ja“ lautet.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie gehen an genau einen Betrieb, den wir Ihnen vorher namentlich nennen. Nicht an einen Verteiler, nicht an mehrere zum Vergleich. Was wir speichern, wie lange und auf welcher Grundlage, steht in der Datenschutzerklärung.
Für Agenturen und Studios
Sie bauen Websites oder automatisieren Abläufe und wollen Aufträge?
Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Websites, Software und Sichtbarkeit stehen in keiner Anlage der Handwerksordnung – das ist ein freies Gewerbe (§ 14 GewO). Erst der Anschluss von IT- und Kommunikationsanlagen berührt den Informationstechniker (Anlage A Nr. 19); Kabel verlegen ohne Anschlussarbeiten den Kabelverleger im Hochbau (Anlage B2 Nr. 16). Neun der fünfzehn Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.
15 Nachweise9 davon sperrend
- sperrtGewerbeanmeldung (§ 14 GewO)
- sperrtBerufs- oder Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadendeckung
- sperrtErklärung zur Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG)
- sperrtVorlagefähiger Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
- sperrtBeschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
- sperrtHandwerksrolle für Anlage A Nr. 19, nur Gruppe ANFASSEN
- HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
- HinweisHandelsregisterauszug
- HinweisUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
- HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
- HinweisA1-Bescheinigungen bei Einsatz aus dem Ausland
Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.
Einzugsgebiet
Sechs Zonen in Hessen
Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Gestrichen wird in ganz Hessen. Welche Zone für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrer Postleitzahl; die Anfahrtspauschale steht darunter und wird im Angebot des Betriebs ausgewiesen. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem.
Die Pauschale fällt je Auftrag an, nicht je Arbeitstag. Zone und Zuschlag rechnet das System des Betriebs – diese Seite zeigt sie nur an, damit niemand von der Anfahrt überrascht wird.